FAQ
Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (diwa) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher (diwa).
Genaueres finden Sie
Ja. Weitere Synonyme sind beispielsweise Mitarbeiterüberlassung, Leiharbeit, Personalleasing und Temporärarbeit.
Im Rahmen der Personalvermittlung werden Sie von uns direkt an unsere Kundenunternehmen vermittelt. Sie sind dann nicht bei uns, sondern gleich direkt dort fest angestellt.
Genaueres finden Sie
Wie der Name schon sagt – findet bei Personalvermittlung ausschließlich eine „Vermittlung“ statt. Der Kandidat wird direkt bei dem Kundenunternehmen fest angestellt.
Bei Zeitarbeit erhält der Kandidat einen festen Arbeitsvertrag bei dem Zeitarbeitsunternehmen und arbeitet im Auftrag bei dem Kundenunternehmen.